WAFFENPRÜFUNG NACH DGUV VORSCHRIFT 23

Das zentrale Regelwerk DGUV Vorschrift 23, früher Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV C 7, ist DIE Unfallverhütungsvorschrift der Verwaltungsberufsgenossenschaft.

Seit dem 1. Oktober 1990 gilt diese Vorschrift und wurde am 1. Januar 1997 mit der Durchführungsanweisung vom Januar 2005 (Stand Januar 2010) aktualisiert.

 

Die DGUV Vorschrift 23 ist in 5 Kapitel gegliedert und gibt dem Arbeitgeber und seinem befähigten Personal Auflagen bei der Nutzung von Waffen vor.

 

Wesentliche Forderungen sind in §18 und §19  in der „Durchführungsanweisungen vom Januar 2005 zur Unfallverhütungsvorschrift" DGUV Vorschrift 23 festgehalten.

 

Auf der Grundlage §19 DGUV Vorschrift 23 bieten wir eine Prüfung Ihrer Waffen an.

 

Die Prüfung muss nach DGUV Vorschrift 23 §19 Abs. 2 mindestens einmal jährlich erfolgen.

Bei dauerhafter Nutzung im Freien (z.B. Zugangskontrollen) sollte eine Kontrolle halbjährlich vor und nach dem Winterhalbjahr stattfinden.  

 

Grundsätzliches:

  • Jede zu prüfende Waffe erhält eine sogenannte Lebenslaufakte. Diese Lebenslaufakte wird bei Erstprüfung einmalig von uns angelegt.
  • Über jede Prüfung wird ein Protokoll mit Bildern, schriftlich und digital in zweifacher Ausfertigung erstellt.

- Mit den Bildern wird die dauerhafte und andauernde Pflege der Waffe dokumentiert.

- Eine Ausfertigung des Protokolls wird Ihnen zugesandt.

- Die zweite Ausfertigung wird in der Lebenslaufakte der Waffe bei uns abgelegt und jeweils zur Prüfung mitgeführt.

Im Falle eines Schießunfalles kann der Arbeitgeber durch die dauerhafte protokollierte Überwachung des Zustandes der Waffen sein Nachkommen der Auflagen der Unfallverhütungsvorschriften lückenlos nachweisen.

  • Prüfungen können bei uns oder direkt vor Ort bei Ihnen und/oder im Wachobjekt mit den Nutzern der Waffen durchgeführt werden.
  • Die Terminüberwachung wird durch uns organisiert. Sobald eine Ihrer Waffen wieder zur Prüfung fällig wird, erhalten Sie frühzeitig von uns eine schriftliche Erinnerung.

 

Ablauf:

  • Zuordnung und Prüfung der Waffen mit der Lebenslaufakte.
  • Äußerliche Begutachtung
  • Innerliche Begutachtung.

Mit Hilfe eines Endoskopes wird auch das Innere des Laufes auf Ablagerungen, Ablösung und Abnutzungen geprüft. Dadurch sind Abnutzung, falsche oder fehlende Pflege aber auch Schäden frühzeitig zu erkennen.

  • Erstellen von Fotos und Ausfüllen des Protokolles.


Preise:

45,00 Euro  pro Waffe  bei Erstprüfung bzw. Ersterstellung der Lebenslaufakte

38,00 Euro  pro Waffe  bei Folgeprüfungen

 

Findet die Waffenprüfung direkt vor Ort bei Ihnen bzw. im Wachobjekt statt, berechnen wir

0,30 Euro  pro Fahrkilometer

 

 

Hier geht's zur: DGUV VORSCHRIFT 23

 

 

Mit der Waffensachkundeausbildung, Waffenprüfung und Schießausbildung bieten wir Ihnen ein komplettes Angebot das die gesetzlichen Forderungen für die Wach- und Sicherheitsdienste abdeckt.

Die Dokumentationen erfüllen die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift

DGUV Vorschrift 23, Wach- und Sicherungsdienste.

 

 

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