Das zentrale Regelwerk DGUV Vorschrift 23, früher "Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGV C7", ist DIE Unfallverhütungsvorschrift der Verwaltungsberufsgenossenschaft.
Seit dem 1. Oktober 1990 gilt diese Vorschrift und wurde am 1. Januar 1997 mit der Durchführungsanweisungen vom Januar 2005 (Stand Januar 2010) aktualisiert.
Die DGUV Vorschrift 23 ist in 5 Kapitel gegliedert und gibt dem Arbeitgeber und seinem befähigten Personal Auflagen bei der Nutzung von Waffen vor.
Wesentliche Forderungen sind in §18 und §19 in den Durchführungsanweisungen vom Januar 2005 zur Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 23 festgehalten.
Im §18 Abs.2 DGUV Vorschrift 23 wird die regelmäßige Teilnahme an Schießübungen und der Nachweis der Schießfertigkeiten gefordert.
Auf dieser Grundlage bieten wir Ihnen eine Schießausbildung an.
Immer wieder ist gerade der Nachweis der Schießfertigkeiten ein Problem. Der Grund ist die fehlende Ausbildung und zu wenig Übung mit der Waffe.
Grundsätzliches:
Der Unternehmer, der in §18 Abs. 4 DGUV Vorschrift 23 zu Aufzeichnungen über den Nachweis der Schießübungen, Schießfertigkeiten und den Sachkundestand verpflichtet ist, wird dadurch erheblich entlastet.
Teilnehmerzahl:
1 bis maximal 4 Teilnehmer
Preise für Einzelanmeldung:
149,00 Euro Grundlagenlehrgang
199,00 Euro Fortbildungslehrgang 1
249,00 Euro Fortbildungslehrgang 2
249,00 Euro Erhaltungslehrgang (ab Lehrgang 2)
Munition, die während der Ausbildung benötigt wird, ist inklusive.
Versicherung ist nicht inklusive. Der Lehrgangsteilnehmer ist selbst für sein Handeln, seinen Schuß und eine Haftpflichtversicherung verantwortlich.
Getränke und Verpflegung sind nicht inklusive.
Für Gruppen und Firmen erstellen wir individuelle Angebote.
Wir bieten die Schießausbildung bei Vorhandensein geeigneter Räumlichkeiten (Ausbildungsraum und Schießstand) auch mobil an.
Findet die Schießausbildung direkt vor Ort bei Ihnen bzw. im Wachobjekt statt, berechnen wir
0,30 Euro pro Fahrkilometer
Hier geht's zum: ANMELDEFORMULAR und ANTRÄGEN zur Schießausbildung
Hier geht's zur: DGUV VORSCHRIFT 23
Bitte beachten:
Die Ausbildung kann für Privatpersonen in der Einkommen-/Lohnsteuererklärung als Werbekosten geltend gemacht werden. Und bei Selbstständigen als Betriebskosten/Sonderausgaben, im Rahmen der Einnahme-Überschussrechung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ohne Weiteres als betrieblicher Aufwand angesetzt werden. Für Privatpersonen und Selbstständige ergibt sich dann gleichermaßen eine Minderung des zu versteuernden Einkommens.
Mit der Waffensachkundeausbildung, Waffenprüfung, Schießausbildung und dem Erhaltungs-lehrgang Erweiterte Waffensachkunde bieten wir Ihnen ein komplettes Angebot das die gesetzlichen Forderungen für die Wach- und Sicherheitsdienste abdeckt.
Die Dokumentationen erfüllen die Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift
DGUV Vorschrift 23 Wach- und Sicherungsdienste.
Für "Schießausbildung/Verteidigungsschießen für Wachpersonal/Gefährdete Personen" bieten wir auch Gutscheine an!
Hier geht's zu den GUTSCHEINEN!
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