Wiederladen von Patronenmunition
Grundlehrgang nach § 32 Abs. 2 der 1. SprengV
3 Tage · ab 21 Jahren · Theorie & Praxis · 165 € Lehrgang + 70 € Prüfung
Der Lehrgang Wiederladen von Patronenmunition vermittelt die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten für den sicheren und fachgerechten Umgang mit Treibladungspulver sowie für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
Der staatlich anerkannte Grundlehrgang nach § 32 Abs. 2 der 1. SprengV dient dem Erwerb der erforderlichen Fachkunde für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG zum nicht gewerbsmäßigen Laden und Wiederladen von Patronenhülsen.
Lehrgangsziel und Inhalte
Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmern die für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen erforderlichen Fachkenntnisse und praktischen Fertigkeiten umfassend zu vermitteln und sie auf die abschließende Prüfung vorzubereiten.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil und umfasst insbesondere folgende Themen:
- Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
- sicherer Umgang mit Treibladungspulver
- Aufbewahrung und Handhabung von Treibladungspulver
- Aufbau und Bestandteile von Patronenmunition
- Komponenten zum Laden und Wiederladen von Patronenmunition
- Ausrüstung und Werkzeuge zum Wiederladen
- Ladepressen, Matrizen und deren richtige Verwendung
- Vorbereitung und Bearbeitung von Patronenhülsen
- Arbeitsablauf beim Laden und Wiederladen von Patronenmunition
- Sicherheitsbestimmungen und Vermeidung von Gefahren beim Wiederladen
Im theoretischen Unterricht werden die rechtlichen, sicherheitstechnischen und fachlichen Grundlagen ausführlich und praxisnah vermittelt. Dabei werden die für das Wiederladen erforderlichen Ausrüstungsgegenstände und Komponenten sowie die einzelnen Arbeitsschritte und Sicherheitsanforderungen eingehend behandelt.
Im praktischen Teil führen die Teilnehmer die einzelnen Arbeitsschritte des Wiederladens selbstständig unter fachkundiger Anleitung durch. Hierfür stehen verschiedene Ladepressen und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung, an denen die Teilnehmer die zuvor vermittelten Kenntnisse praktisch anwenden und üben können.
Voraussetzungen zur Teilnahme
Voraussetzung für die Teilnahme am Lehrgang sind die Vollendung des 21. Lebensjahres sowie eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 Abs. 2 der 1. SprengV.
Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung werden die für die Lehrgangsteilnahme erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung gegenüber dem Lehrgangsträger nachgewiesen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen und muss für die Teilnahme am Lehrgang vorliegen. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig, da die Bearbeitung durch die zuständige Behörde einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Ablauf und Vorbereitung
Der Lehrgang findet an drei Tagen von Samstag bis Montag statt und umfasst die theoretische und praktische Ausbildung sowie die abschließende Prüfung.
Der Unterricht ist praxisnah aufgebaut und wird durch umfangreiches Anschauungs- und Ausbildungsmaterial ergänzt. Im praktischen Teil arbeiten die Teilnehmer selbst an verschiedenen Ladepressen und Wiederladegeräten und wenden die zuvor vermittelten Kenntnisse unter fachkundiger Anleitung an.
Eine gründliche Vorbereitung auf den Lehrgang und die abschließende Prüfung ist erforderlich. Nach Eingang der Lehrgangsgebühr kann Ihr Zugang zu unserem passwortgeschützten Online-Lernbereich freigeschaltet werden. Dort stehen Ihnen bereits vor dem Lehrgang Online-Übungstests sowie weiterführende Links zu relevanten Rechtsvorschriften zur Verfügung.
Zusätzlich erhält jeder Teilnehmer kostenlos ein Exemplar des von Mike Zimmermann verfassten Fachbuchs „Wiederladen – Vorbereitung zur Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz: Fachbuch zur Ausbildung für das Laden und Wiederladen von Patronenmunition“. Das Buch wird nach Eingang der Gebühren per Post zugesandt und dient sowohl der Vorbereitung auf den Lehrgang und die Fachkundeprüfung als auch später als praktisches Nachschlagewerk.
Typischer Lehrgangsablauf
Samstag
Theoretische und praktische Ausbildung
Sonntag
Theoretische und praktische Ausbildung
Montag
Abschließende Prüfung
Die genauen Unterrichts- und Prüfungszeiten werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
Prüfung und Nachweise
Zum Abschluss des Lehrgangs findet eine theoretische und praktische Fachkundeprüfung statt. Die Prüfung wird durch einen bestellten Prüfer der zuständigen Behörde abgenommen.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Fachkundezeugnis über die erworbene Fachkunde für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. Der Fachkundenachweis dient als Voraussetzung für die Beantragung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG bei der zuständigen Behörde.
Staatlich anerkannt und zugelassen seit 07/2020
Unser Grundlehrgang „Laden und Wiederladen von Patronenhülsen“ gemäß § 32 Abs. 2 der 1. SprengV ist staatlich anerkannt. Die Anerkennung wurde durch die Regierung von Oberbayern – Gewerbeaufsichtsamt erteilt.
Lehrgangsort und Lehrgangsgebühr
Lehrgangsort
Die theoretische und praktische Ausbildung findet in unseren Schulungs- und Ausbildungsräumen in Burgwallbach, 97659 Schönau an der Brend statt.
Auch die abschließende Fachkundeprüfung findet in unseren Räumlichkeiten statt.
Lehrgangsgebühr
Lehrgangsgebühr: 165,00 € pro Person
Prüfungsgebühr: 70,00 € pro Person
Gesamtgebühr: 235,00 € pro Person
In der Lehrgangsgebühr enthalten sind:
- theoretische und praktische Ausbildung
- Nutzung der für die praktische Ausbildung erforderlichen Ladepressen, Geräte und Werkzeuge
- die für die praktische Ausbildung erforderlichen Komponenten und Verbrauchsmaterialien
- Zugang zum Online-Lernbereich mit Online-Übungstests und weiterführenden Links
- ein Exemplar des von Mike Zimmermann verfassten Fachbuchs „Wiederladen – Vorbereitung zur Fachkundeprüfung nach dem Sprengstoffgesetz: Fachbuch zur Ausbildung für das Laden und Wiederladen von Patronenmunition“
Aktueller Lehrgangstermin
31. Oktober –02. November 2026
Anmeldeschluss: 22. Oktober 2026
Weitere Lehrgangstermine werden fortlaufend bekannt gegeben.
Persönliche Ausbildung und Betreuung
Eine fundierte Ausbildung im Wiederladen besteht für uns nicht nur darin, Wissen für die Fachkundeprüfung zu vermitteln. Unser Ziel ist, dass die Teilnehmer die vermittelten Inhalte verstehen, sicher anwenden und auch nach dem Lehrgang selbstständig in die Praxis umsetzen können.
Unsere regulären Lehrgänge in unseren Schulungsräumen finden mit maximal 10 Teilnehmern statt. Dadurch bleibt ausreichend Zeit für individuelle Fragen, eine intensive Betreuung und vor allem für die praktische Ausbildung jedes einzelnen Teilnehmers. Fragen sind während des gesamten Lehrgangs ausdrücklich erwünscht und werden umfassend besprochen.
Für die praktische Ausbildung stehen verschiedene Ladepressen, Wiederladegeräte, Werkzeuge und Anschauungsmaterialien zur Verfügung. Die Teilnehmer führen die einzelnen Arbeitsschritte selbst unter fachkundiger Anleitung durch und lernen so nicht nur die theoretischen Grundlagen, sondern auch deren sichere und sachgerechte praktische Umsetzung.
Auch vor und nach dem Lehrgang stehen wir unseren Teilnehmern bei Fragen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Individuelle Lehrgänge
Wir bieten unsere Wiederladelehrgänge auch für Vereine, Gruppen und andere geschlossene Teilnehmerkreise deutschlandweit vor Ort an. Bei geeigneten Räumlichkeiten führen wir die theoretische und praktische Ausbildung direkt bei Ihnen durch.
Bei Lehrgängen in Bayern kann auch die abschließende Fachkundeprüfung vor Ort durchgeführt werden. Findet die Ausbildung in einem anderen Bundesland statt, kann der Lehrgang ebenfalls direkt vor Ort durchgeführt werden; die abschließende Fachkundeprüfung muss jedoch in Bayern stattfinden und wird in diesem Fall in unseren Schulungsräumen in Burgwallbach durchgeführt.
Termine, Teilnehmerzahl und Konditionen werden individuell vereinbart. Bei Lehrgängen außerhalb unserer Schulungsräume können zusätzlich Fahrtkosten und gegebenenfalls Übernachtungspauschalen anfallen.
Anmeldung
Wiederladen von Patronenmunition - Grundlehrgang nach § 32 Abs. 2 der 1. SprengV
Voraussetzung zur Erlaubnis nach § 27 SprengG
Bitte beachten: Die Teilnahme am Lehrgang ist nur mit einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich.
