Erweiterte Waffensachkunde
für Wachpersonal und gefährdete Personen
3 Tage · 24 Stunden · ab 18 Jahren · Theorie & Praxis · 220 € inkl. Prüfung
Lehrgangsziel und Inhalte
Ziel des Lehrgangs ist es, den Teilnehmern die für die Erweiterte Waffensachkunde erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten im Umgang mit Waffen und Munition umfassend zu vermitteln und sie auf die theoretische und praktische Prüfung vorzubereiten.
Die Ausbildung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil und umfasst insbesondere folgende Themen:
- Waffen- und Munitionskunde
- Waffenrecht und Beschussrecht
- Notwehr, Nothilfe und Notstand
- besondere rechtliche Anforderungen an den bewaffneten Wach- und Sicherheitsdienst
- waffenrechtliche Bestimmungen für gefährdete Personen
- Funktionsweise von Kurz- und Langwaffen
- Innen- und Außenballistik
- Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen
- verbotene Gegenstände und deren Funktions- und Wirkungsweise
- sichere Handhabung von Waffen und Munition
- Sicherheitsregeln und Verhalten auf dem Schießstand
- praktische Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen
Im theoretischen Unterricht werden die rechtlichen und technischen Grundlagen ausführlich und praxisnah vermittelt. Einen besonderen Schwerpunkt bilden die für den bewaffneten Wach- und Sicherheitsdienst und für gefährdete Personen maßgeblichen Rechtsvorschriften sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Notwehr, Nothilfe und Notstand.
Im praktischen Teil stehen insbesondere die sichere Handhabung von Waffen und Munition, das Verhalten auf dem Schießstand sowie der sichere und sachgerechte Umgang mit unterschiedlichen Kurz- und Langwaffen im Mittelpunkt.
Qualifizierung zur Standaufsicht
Für volljährige Teilnehmer ist die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht) Bestandteil des Lehrgangs. Sie vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um nach erfolgreich bestandener Waffensachkundeprüfung als verantwortliche Aufsichtsperson gemäß § 27 WaffG i. V. m. §§ 10 und 11 AWaffV eingesetzt werden zu können.
Die verantwortliche Aufsichtsperson ist während des Schießbetriebs insbesondere für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und die sichere Durchführung des Schießens verantwortlich. Sie beaufsichtigt den Schießbetrieb und hat dafür zu sorgen, dass durch das Verhalten der auf der Schießstätte anwesenden Personen keine vermeidbaren Gefahren entstehen. Erforderlichenfalls muss sie eingreifen und das Schießen oder den Aufenthalt auf der Schießstätte untersagen. Das entspricht unmittelbar den Aufgaben nach § 11 AWaffV.
Die Ausbildung zur Standaufsicht umfasst insbesondere:
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der verantwortlichen Aufsichtsperson
- Sicherheitsbestimmungen und sicherer Schießbetrieb
- Überprüfung der Schießstätte vor Aufnahme des Schießbetriebs
- Beaufsichtigung des Schießbetriebs und Verhalten bei Gefahren
- Altersgrenzen und besondere Vorschriften beim Schießen durch Minderjährige
- ordnungsgemäße Beendigung des Schießbetriebs
Voraussetzungen für die Standaufsicht:
Die Qualifizierung setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres und die erforderliche Waffensachkunde voraus. Im Rahmen unseres kombinierten Lehrgangs wird die Standaufsicht daher für volljährige Teilnehmer zusammen mit der Allgemeinen Waffensachkunde absolviert.
Gut zu wissen: Eine zur Aufsichtsführung befähigte Person darf unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch ohne eigene Beaufsichtigung schießen, wenn sichergestellt ist, dass sie sich allein auf dem Schießstand befindet.
Ablauf und Vorbereitung
Der Lehrgang findet an drei Tagen von Freitag bis Sonntag statt und umfasst insgesamt 16 Stunden theoretische und praktische Ausbildung.
Der Unterricht ist praxisnah aufgebaut und wird durch umfangreiches Anschauungs- und Ausbildungsmaterial ergänzt. Für die praktische Ausbildung stehen verschiedene Kurz- und Langwaffen zur Verfügung.
Eine gründliche Vorbereitung auf den Lehrgang und die abschließende Prüfung ist erforderlich. Nach Eingang der Lehrgangsgebühr kann Ihr Zugang zu unserem passwortgeschützten Online-Lernbereich freigeschaltet werden. Dort stehen Ihnen bereits vor dem Lehrgang Online-Übungstests sowie weiterführende Links zu relevanten Rechtsvorschriften und zum offiziellen Fragenkatalog des zuständigen Ministeriums zur Verfügung.
Typischer Lehrgangsablauf
Freitag
Beginn um 17:00 Uhr · praktische Ausbildung · anschließend Prüfung
Samstag
Theoretische Ausbildung
Sonntag
Theoretische Ausbildung · anschließend Prüfung
Die genauen Unterrichts- und Prüfungszeiten werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
Prüfung und Nachweise
Die Waffensachkundeprüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Prüfungsteil. Die praktische Prüfung findet im Anschluss an die praktische Ausbildung statt, die theoretische Prüfung im Anschluss an den theoretischen Unterricht.
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer ein Prüfungszeugnis über die erworbene Waffensachkunde. Art und Umfang der erworbenen Sachkunde werden darin entsprechend ausgewiesen.
Teilnehmer ab 18 Jahren erhalten nach erfolgreichem Abschluss zusätzlich den Nachweis über die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht).
Bei Teilnehmern unter 18 Jahren wird die auf Kleinkaliberwaffen beschränkte Ausbildung und Prüfung entsprechend im Prüfungszeugnis ausgewiesen.
Staatlich anerkannt und zugelassen seit 04/2009
Unsere Lehrgänge zur Vermittlung der Waffensachkunde sind staatlich anerkannt. Die staatliche Anerkennung gilt für den gesamten Geltungsbereich des Waffengesetzes.
Lehrgangsort und Lehrgangsgebühr
Lehrgangsort
Die theoretische Ausbildung findet in unseren Schulungsräumen in Burgwallbach, 97659 Schönau an der Brend statt.
Für die praktische Ausbildung und Prüfung nutzen wir den Indoor-Schießstand in Lebenhan, 97616 Bad Neustadt an der Saale.
Lehrgangsgebühr
145,00 € pro Person inkl. Prüfung
In der Lehrgangsgebühr enthalten sind:
- theoretische und praktische Ausbildung
- theoretische und praktische Waffensachkundeprüfung
- Munition für die praktische Ausbildung und Prüfung
- Nutzung der für die Ausbildung und Prüfung erforderlichen Waffen
- Versicherungsschutz auf dem Schießstand
- Prüfungszeugnis bei erfolgreichem Abschluss
- für volljährige Teilnehmer die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht) einschließlich entsprechendem Nachweis bei erfolgreichem Abschluss
- Zugang zum Online-Lernbereich mit Online-Übungstests sowie weiterführenden Links zu relevanten Rechtsvorschriften und zum offiziellen Fragenkatalog
Aktueller Lehrgangstermin
11.–13. Dezember 2026
Anmeldeschluss: 26. November 2026
Weitere Lehrgangstermine werden fortlaufend bekannt gegeben.
Persönliche Ausbildung und Betreuung
Eine fundierte Waffensachkunde besteht für uns nicht nur darin, Wissen für eine Prüfung zu vermitteln. Unser Ziel ist, dass die Teilnehmer die behandelten Inhalte verstehen, sicher anwenden und auch nach dem Lehrgang in der Praxis umsetzen können.
Unsere regulären Lehrgänge in unseren Schulungsräumen finden mit maximal 10 Teilnehmern statt. Dadurch bleibt ausreichend Zeit für individuelle Fragen, eine intensive Betreuung und eine praxisnahe Ausbildung. Fragen sind während des gesamten Lehrgangs ausdrücklich erwünscht und werden umfassend besprochen.
Für die praktische Ausbildung und Veranschaulichung stehen unterschiedliche moderne und traditionelle Kurz- und Langwaffen zur Verfügung. Auch vor und nach dem Lehrgang stehen wir unseren Teilnehmern bei Fragen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.
Individuelle Lehrgänge
Wir bieten unsere Lehrgänge auch als Einzel- und Kleingruppenausbildung sowie für Vereine, Gruppen und Unternehmen an – auf Wunsch und bei geeigneten Voraussetzungen auch vor Ort. Termine und Konditionen vereinbaren wir individuell.
Anmeldung
Für Teilnehmer ab 18 Jahren:
Allgemeine Waffensachkunde inkl. Standaufsicht
