WAFFENSACHKUNDE gem. § 7 WaffG

ALLGEMEIN

für Sportschützen, Bootsführer, Sammler und Erben ab 14 Jahren

inklusive

Verantwortliche Aufsichtsperson (STANDAUFSICHT) gem. § 27 WaffG i.V.m. § 10 und 11 AWaffV

Wer in Deutschland als Sportschütze rechtmäßig eine eigene Waffe besitzen möchte, muss als eine Hauptvoraussetzung an einer Waffensachkunde-Ausbildung teilnehmen und die dazugehörige Prüfung auch bestehen.

 

 

LEHRGANGSZIEL

 

Der Lehrgangsteilnehmer soll gem. § 7 Abs. 1 WaffG umfassend ausreichende Kenntnisse über den Umgang mit Waffen und Munition, Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstandes, Funktionsweisen von Waffen, Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, über verbotene Gegenstände, Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite von Waffen, Handhabung von Waffen und Munition und ausreichende Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen, erlangen und nachweisen können.

Des Weiteren soll der Lehrgangsteilnehmer die Grundbefähigung in Verbindung mit der Waffensachkundeausbildung nachweisen können, als Verantwortliche Aufsichtsperson (Standaufsicht) gem. § 27 WaffG i.V.m. § 10 und 11 AWaffV eingesetzt werden zu können.

 

 

INHALT DES LEHRGANGS

 

Die Waffensachkundeausbildung beinhaltet die Ausbildung an Kurz-, Lang- und Signalwaffen, sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.

In der theoretischen Ausbildung werden alle rechtlichen Aspekte mit Hilfe der aktuellen Gesetze und Verordnungen (z.B. WaffG, AWaffV etc.) ausführlich mithilfe modernster Technik erklärt und nähergebracht. Im praktischen Teil wird außer dem richtigen Benehmen auf dem Schießstand auch die Handhabung und der korrekte Umgang mit der Waffe gezeigt.

 

In der Ausbildung  zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht) wird der Lehrgangsteilnehmer befähigt, die gesetzlichen Mindestanforderungen für ein sicheres Sportschiessen zu schaffen, Sportschützen bei der Ausübung des Schießsportes zu beaufsichtigen und das Schießen im Ablauf zu leiten und außerdem die geforderte schriftliche Dokumentation des Trainings (Schießnachweise) für Sportschützen zu erstellen.

 

Dazu werden als Nachweis der Ausbildung und der Sachkunde zwei theoretische/schriftliche Prüfungen (Waffensachkunde 80 Fragen + Standaufsicht 15 Fragen) und eine praktische Prüfung abgelegt.

  

 

BESONDERES

 

  • Unser Unterricht ist genau auf den Teilnehmerkreis abgestimmt. So wird z.B. die Ausbildung für Jugendliche bis 18 Jahren ausschließlich mit Kleinkaliberwaffen durchgeführt.
  • Unsere Waffensachkunde-Ausbildung beinhaltet auch immer die Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson für das Schießen (Standaufsicht) (der Teilnehmer erhält zum Nachweise darüber einen Ausweis in Scheckkartenformat).
  • Fragen während des Unterrichts sind ausdrücklich erwünscht. Bei uns wird nicht auf die Uhr geschaut, alle Fragen werden ausführlich besprochen und geklärt.
  • Wir sind vor, während und auch nach dem Lehrgang bei Fragen für unsere Lehrgangsteilnehmer da.

 

 

DAUER DES LEHRGANGS

 

  • Der Lehrgang findet an 3 Tagen (üblicherweise Freitag (Beginn: 17.00 Uhr), Samstag und Sonntag) statt.
  • Die Ausbildungszeit (ohne Prüfungen) beträgt insgesamt 16 Stunden.
  • Die Prüfungen finden jeweils nach Ende der theoretischen und praktischen Ausbildung statt, sie werden sofort nach Abgabe ausgewertet.

 

 

VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME

 

Vollendung des 14. Lebensjahres (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden die Lehrgangsteilnehmer ausschließlich an Kleinkaliber-Waffen ausgebildet).

 

 

 

LEHRGANGS- UND PRÜFUNGSVORBEREITUNG

 

Wie bei uns üblich, erhalten unsere Teilnehmer nach Eingang der Lehrgangsgebühr, zur Vorbereitung auf den Lehrgang und die Prüfung, Zugang zu unserem Online-Lernbereich, von dem umfassendes Lernmaterial heruntergeladen werden kann und zu unseren Online-Übungstests, die beliebig oft durchgeführt werden können und in Echtzeit korrigiert werden.

 

 

NACHWEIS DER TEILNAHME UND BESTEHEN DER PRÜFUNGEN

 

  • Waffensachkunde: jeder Lehrgangsteilnehmer erhält nach bestandener Prüfung eine Teilnehmerbe-scheinigung in Urkundenform (Prüfungszeugnis), die bundesweit gültig ist.
  • Standaufsicht: jeder Teilnehmer erhält nach bestandener Prüfung einen Ausweis in Scheckkartenform.

 

 

LEHRGANGSGEBÜHR

 

      bis 31.12.2024    125,00 Euro  pro Person

ab 01.01.2025     145,00 Euro  pro Person

 

 

WAS NOCH WICHTIG IST

 

  1. Nach Eingang der Anmeldung senden wir eine ausführliche Anmeldebestätigung und eine Rechnung per E-Mail zu.
  2. Die Lehrgangsgebühr wird sofort mit der Anmeldung und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
  3. Eine weitere Bearbeitung der Anmeldung findet erst nach Eingang der Lehrgangsgebühr statt.
  4. Die Anmeldung muss spätestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn abgeschlossen sein.
  5. Die Anmeldung ist verbindlich, eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr ist ausgeschlossen.
  6. Nachmeldung ist nach aktueller Gesetzeslage nicht möglich.

 

 

Waffensachkunde allgemein inklusive Standaufsicht - Lehrgangstermine

 

Waffensachkunde allgemein inklusive Standaufsicht - Anmeldung