WAFFENSACHKUNDE gem. § 7 WaffG
ALLGEMEIN
für Sportschützen, Bootsführer, Sammler und Erben ab 14 Jahren
inklusive
Verantwortliche Aufsichtsperson (STANDAUFSICHT) gem. § 27 WaffG i.V.m. § 10 und 11 AWaffV
Wer in Deutschland als Sportschütze rechtmäßig eine eigene Waffe besitzen möchte, muss als eine Hauptvoraussetzung an einer Waffensachkunde-Ausbildung teilnehmen und die dazugehörige Prüfung auch bestehen.
LEHRGANGSZIEL
Der Lehrgangsteilnehmer soll gem. § 7 Abs. 1 WaffG umfassend ausreichende Kenntnisse über den Umgang mit Waffen und Munition, Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstandes, Funktionsweisen von Waffen, Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, über verbotene Gegenstände, Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite von Waffen, Handhabung von Waffen und Munition und ausreichende Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen, erlangen und nachweisen können.
Des Weiteren soll der Lehrgangsteilnehmer die Grundbefähigung in Verbindung mit der Waffensachkundeausbildung nachweisen können, als Verantwortliche Aufsichtsperson (Standaufsicht) gem. § 27 WaffG i.V.m. § 10 und 11 AWaffV eingesetzt werden zu können.
INHALT DES LEHRGANGS
Die Waffensachkundeausbildung beinhaltet die Ausbildung an Kurz-, Lang- und Signalwaffen, sie gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
In der theoretischen Ausbildung werden alle rechtlichen Aspekte mit Hilfe der aktuellen Gesetze und Verordnungen (z.B. WaffG, AWaffV etc.) ausführlich mithilfe modernster Technik erklärt und nähergebracht. Im praktischen Teil wird außer dem richtigen Benehmen auf dem Schießstand auch die Handhabung und der korrekte Umgang mit der Waffe gezeigt.
In der Ausbildung zur verantwortlichen Aufsichtsperson (Standaufsicht) wird der Lehrgangsteilnehmer befähigt, die gesetzlichen Mindestanforderungen für ein sicheres Sportschiessen zu schaffen, Sportschützen bei der Ausübung des Schießsportes zu beaufsichtigen und das Schießen im Ablauf zu leiten und außerdem die geforderte schriftliche Dokumentation des Trainings (Schießnachweise) für Sportschützen zu erstellen.
Dazu werden als Nachweis der Ausbildung und der Sachkunde zwei theoretische/schriftliche Prüfungen (Waffensachkunde 80 Fragen + Standaufsicht 15 Fragen) und eine praktische Prüfung abgelegt.
BESONDERES
DAUER DES LEHRGANGS
VORAUSSETZUNG ZUR TEILNAHME
Vollendung des 14. Lebensjahres (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres werden die Lehrgangsteilnehmer ausschließlich an Kleinkaliber-Waffen ausgebildet).
LEHRGANGS- UND PRÜFUNGSVORBEREITUNG
Wie bei uns üblich, erhalten unsere Teilnehmer nach Eingang der Lehrgangsgebühr, zur Vorbereitung auf den Lehrgang und die Prüfung, Zugang zu unserem Online-Lernbereich, von dem umfassendes Lernmaterial heruntergeladen werden kann und zu unseren Online-Übungstests, die beliebig oft durchgeführt werden können und in Echtzeit korrigiert werden.
NACHWEIS DER TEILNAHME UND BESTEHEN DER PRÜFUNGEN
LEHRGANGSGEBÜHR
bis 31.12.2024 125,00 Euro pro Person
ab 01.01.2025 145,00 Euro pro Person
WAS NOCH WICHTIG IST
Waffensachkunde allgemein inklusive Standaufsicht - Lehrgangstermine
Waffensachkunde allgemein inklusive Standaufsicht - Anmeldung