Freigabe von Schalldämpfern für die Jagd

In dieser Woche gab es viele Diskussionen über die Freigabe von Schalldämpfern für die Jagd.

Fakt ist, dass eine Empfehlung der Freigabe aufgrund der Deliktfreiheit der jagdlichen Langwaffen des BKA und des LKA Bayern vorliegt.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat als verantwortliches Ministerium die jagdliche Verwendung bestätigt, das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat als federführendes Ministerium in Sachen Waffenrecht diese Meinung angenommen und hat den Waffenbehörden im Schreiben vom 04.08.2015 die Freigabe noch einmal versichert.

 

Zurzeit gibt es anscheinend auf der einen Seite noch Fragen zum Verfahren der Anerkennung im Einzelfall und wohl auch einige politische Einsprüche gegen die Freigabe.

 

Nach meiner Meinung sollten jetzt so viele Anträge wie möglich abgegeben werden, so dass ein deutlicher Bedarf zu erkennen ist!

 

Der Antrag kann formlos gestellt werden, als Argumentation dient die Feststellung auf der Seite 1, zweiter Absatz von Frau Ministerialrätin Bauer in ihrem Schreiben vom 07.08.2015.

 

Relevante Downloads zum Waffenrecht und im Speziellen zu Schalldämpfern finden Sie unter:

Downloads/Waffenrecht/Schalldämpfer.

 

Verfasser: Mike Zimmermann